Bauvorschriften und Genehmigung

Wie nahezu alle baulichen Werke und Veränderungen am Haus, ist auch der Bau eines Wintergartens genehmigungspflichtig. Sie sollten deshalb schon im Vorfeld klären, ob sich Ihre Pläne realisieren lassen und diese auch problemlos das Genehmigungsverfahren überstehen. Gerne unterstützen wir Sie auch schon im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens.

Wintergarten und Genehmigungen: Andere Länder andere Sitten

Der Bau eines Wintergartens ist generell immer genehmigungspflichtig. Jedes Bundesland regelt die Vorschriften und Genehmigungsverfahren in der jeweiligen Landesbauordnung. Dabei haben auch Baubehörden der einzelnen Städte und Landkreise einen Einfluss und Mitspracherecht beim Bau eines Wintergartens. Es lassen sich also im vorfeld keine generellen Aussagen über Bedingungen und Auflagen zum Bau eines Wintergartens machen. Wichtig ist zum Beispiel, ob der geplante Wintergarten im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt. Weiterhin ist die Möglichkeit des so genannten Freistellungsverfahrens gegeben. Dieses rüht in vielen Bundesländern aus der Freistellungsverordnung und erlaubt im Einfamilienwohnungsbau ein genehmigungsfreies "freigestelltes" Bauen.

Um unnötigen Frust zu vermeiden, sprechen Sie im Vorfeld der Wintergartenplanung unbedingt mit der für Ihr Grundstück zuständigen Baubehörde. Achten Sie dabei auch besonders auf einzelne Vorgaben, die Sie in jedem Fall einhalten müssen (z. B. Brandschutz).

Sie haben weitere Fragen zu Genehmigungsverfahren und Formalitäten beim Bau von Wintergärten? Sprechen Sie uns an, gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

TERRASSENDACH.NRW

SB Terrassendach NRW GmbH
Geschäftsführerin: Sidney Beyer

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44329 Dortmund

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